Asbestsanierung
Der Einbau von asbesthaltigen Wellplatten ist seit Anfang der 90er Jahre verboten. Vorhandene Wellasbestzementplatten auf Dächern stellen keine große Gefahr da, jedoch ist der Rückbau und die Entsorgung an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Wir als Asbestsachkundige nach TRGS 519 sind berechtigt, den Rückbau vorzunehmen. Die erforderliche Anmeldung beim LGA übernehmen wir natürlich auch.